Hinweise für Gestaltungsleistungen

UCDplus überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Leistungen (nachfolgend bezeichnet als "Werk") in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung übertragen.

Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags ergibt. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt auf Grundlage von Styleguides eigene Werke/Produkte zu erstellen.

Soweit das Werk Open Source- oder sonstige auf Lizenzen Dritter beruhende Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz. UCDplus verweist ausdrücklich darauf, dass die Werke nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien, und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als "Vorlagen") bleiben Eigentum von UCDplus. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. UCDplus ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten zur Löschung der Werke und Vorlagen berechtigt.

Über die vorstehenden Nutzungsrechtsregelungen hinaus ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von UCDplus entgeltlich oder unentgeltlich zu verändern, vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.

Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

Stand: 10. April 2015