Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der UCDplus GmbH und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1.) Urheberrecht und Nutzungsrecht

1.1) Die Entwürfe, Werke und anderen Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der UCDplus GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2) Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der UCDplus GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann geringer angesetzt werden, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass der Schaden geringer war. Die UCDplus GmbH behält sich im Gegenzug vor, einen höheren Schaden nachzuweisen bzw. durch die Vertragsverletzung heraus entstandene Gewinnverluste zu verlangen

1.3) Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, dürfen nur von der UCDplus GmbH vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird die UCDplus GmbH mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.

1.4) Nimmt die UCDplus GmbH den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Designer/Agentur beauftragen.

1.5) Die UCDplus GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die UCDplus GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.6) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der UCDplus GmbH und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.7) Die UCDplus GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von der UCDplus GmbH angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Werken anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

1.8) Alle von der UCDplus GmbH gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

2.) Vergütung

2.1) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf eine Minderung der Vergütung.

2.2) Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Werken/Entwürfen/ Leistungen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die die UCDplus GmbH zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

2.3) Werden bei Werks-/Leistungsabnahme vom Auftraggeber Nacharbeiten, zusätzliche Korrekturen oder ähnliche nachträgliche Änderungen an den von der UCDplus GmbH abgelieferten Entwürfen, Werken und anderen Leistungen gewünscht, die nicht auf einen Mangel zurückzuführen sind, bzw. die der Gestaltungsfreiheit (Punkt 8) widersprechen, werden diese nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 60 EUR in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber gesondert vergütet.

2.4) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die UCDplus GmbH die Kosten, die durch den Verzug entstehen, geltend machen.

2.5) Die UCDplus GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haben Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen, Spesen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.

2.6) Nach Lieferung/Übergabe der Endversion wird der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich die Abnahme erklären. Sollte der Auftraggeber sich an einer Abnahme gehindert sehen, hat er die Gründe zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der UCDplus GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.7) Die Vergütung ist bei Abnahme der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Die UCDplus GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.

2.8) Wenn nicht anders ausgewiesen, sind die Vergütungen Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.9)Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.) Fremdleistungen

3.1) Die UCDplus GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der UCDplus GmbH hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der UCDplus GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der UCDplus GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4.) Eigentum, Rückgabepflicht

4.1) An Entwürfen, Werken und anderen Leistungen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

4.2) Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.) Digitale Daten

5.1) Die UCDplus GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die UCDplus GmbH ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2) Hat die UCDplus GmbH dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der UCDplus GmbH verändert werden.

5.3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Bei Beauftragung eines Transportunternehmens kann der Auftraggeber nur das Transportunternehmen in Regress nehmen.

5.4) Die Digitalisierung von Bildern und die Weitergabe von digitalen Werken im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

5.5) Digitale Werke, Arbeiten und Leistungen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Daten an Orten, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der UCDplus GmbH und dem Auftraggeber.

6.) Belegmuster, Namensnennung

6.1) Die UCDplus GmbH hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars. 6.2. Der Auftraggeber legt der UCDplus GmbH vor Ausführung von Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2) Die UCDplus GmbH hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihr gestalteten Produkte/Werke/Leistungen hergestellt werden. Die UCDplus GmbH ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für ihre Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

6.3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der UCDplus GmbH zehn einwandfreie Muster unentgeltlich

6.4) Die UCDplus GmbH hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt, Werk, der Arbeit und Leistungen als „UCDplus“ genannt zu werden.

7.) Haftung und Mängel

7.1) Die UCDplus GmbH haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie aus unerlaubter Handlung – die Höhe des Schadenersatzes wird auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt. Dem Auftraggeber steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die UCDplus GmbH auch bei Fahrlässigkeit.

7.2) Die von der UCDplus GmbH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

7.3) Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes haftet die UCDplus GmbH nicht.

7.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von der UCDplus GmbH geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Umsetzung/Herstellung/ Produktion zu überprüfen.

7.5) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7.6) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.7) Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die UCDplus GmbH, stellt er die UCDplus GmbH von der Haftung frei.

7.8) Die UCDplus GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für fehlerhafte Datenträger und fehlerhaft übernommene Dateien oder Daten, sowie für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von Programm-Modulen (beispielsweise Java™ Applets, JavaScript, CGI, ActiveX™, Flash Player™ u.ä.).

7.9) Die UCDplus GmbH übernimmt keine Haftung für Darstellungsabweichungen bei Leistungen/Werken/Entwürfen die fürs Internet entwickelt wurden und durch unterschiedliche Internet-Browser, Browser-Versionen und durch verschiedenen Computer-Systeme und Computer-Konfigurationen unterschiedlich und von der vertraglich vereinbarten Leistung abwe ichend dargestell t werden. Alle Internetseiten werden zur Benutzung des Browsers Microsoft Internet-Explorer ab Version 6.0 entwickelt. Für die Inkompatibilität älterer Browserversionen, fehlender Plugins oder anderer Browsertypen wird keine Garantie übernommen, soweit die Entwicklung auf andere Browsertypen nicht Gegenstand der beauftragten Leistung ist.

7.10) Soll die UCDplus GmbH die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die UCDplus GmbH die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7.11) Die UCDplus GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

7.12) Die Ansprüche des Auftraggebers auf Minderung oder Schadenersatz aus unerlaubter Handlung, sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und den Umstände, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, ohne diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigen Ereignisses an.

7.13) Soweit die Haftung der UCDplus GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.) Gestaltungsfreiheit

8.1) Im Rahmen des Auftrags besteht für die UCDplus GmbH Gestaltungsfreiheit.

8.2) Der UCDplus GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

9.) Vorgaben und Zuarbeiten des Auftraggebers und deren Rechte

9.1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der UCDplus GmbH rechtzeitig alle für die vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen gestalterischen Vorgaben, Daten, Inhalte, Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

9.2) Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form. Die UCDplus GmbH teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

9.3) Bei der Erstellung von Internetseiten wird der UCDplus GmbH vom Auftraggeber den einzelnen Webseiten einen Titel sowie Schlüsselworte und Beschreibungen schriftlich zugewiesen, dami t diese als Metatags berücksichtigt werden können.

9.4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der UCDplus GmbH übergebenen Daten berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die UCDplus GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.) Lieferzeiten/Abgabe - und Präsentationstermine

10.1) Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

10.2) Wurden Lieferzeiten/Abgabe- und Präsentationstermine vertraglich vereinbart und können/wurden vom Auftraggeber inhaltliche Zuarbeiten oder Bestätigungen der Konzepte/Entwürfe nicht fristgerecht getätigt, ist die UCDplus GmbH nicht verpflichtet, weitere vertraglich vereinbarte Termine für Fertigstellungen/Präsentationen zu vereinbarten Terminen zu erfüllen.

10.3) Vorraussetzung für die von der UCDplus GmbH zu erfüllenden Termine ist eine Bestätigung der Konzepte/Entwürfe/Werksteilleistungen durch den Auftraggeber, jeweils innerhalb einer Woche.

10.4) Hält die UCDplus GmbH Liefertermine nicht ein, so hat der Auftraggeber der UCDplus GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zusetzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei der UCDplus GmbH beginnt.

10.5) Der Auftraggeber ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.6) Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat die UCDplus GmbH nicht Lieferund Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfal l , Feuer, Wassereinbrüche, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten/ Erbringer von Fremdleistungen der UCDplus GmbH eintreten oder die UCDplus GmbH unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist die UCDplus GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

10.7) Hat die UCDplus GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Auftraggeber im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt ist. Ansonsten kann der Auftraggeber im Falle eines von der UCDplus GmbH zu vertretenden Leistungsverzuges für jede Woche, des Verzuges eine pauschalisierte Entschädigung von 1 %, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, verlangen.

11.) Verschwiegenheit

11.1) Die UCDplus GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihm bekannt werdende Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit, sonstige Geschäftsgeheimnisse und Inhalte des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und insbesondere dies betreffende, ihm überlassene Unterlagen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Regelung gilt ebenso für den Auftraggeber gegenüber der UCDplus GmbH.

12.) Zahlungsverzug

12.1) Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauf folgende Mahnung der UCDplus GmbH den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5 EUR (netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zu tragen.

12.2) Für geleistete Dienstleistungen gilt in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht gegenüber der UCDplus GmbH. Der UCDplus GmbH bleibt das Wahlrecht vorbehalten, auch den fristlosen Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

12.3) Setzt die UCDplus GmbH den Vertrag trotz Zahlungsverzug des Auftraggebers fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die der UCDplus GmbH unmittelbar aufgrund der Säumnisse entstehen.

12.4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die UCDplus GmbH berechtigt, Verzugszinsen im Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt, ist diesem der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Der UCDplus GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.

13.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1) Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, ist der Erfüllungsort für die Leistungen des Auftraggebers der Firmensitz der UCDplus GmbH.

13.2) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der UCDplus GmbH (Magdeburg) als Gerichtsstand vereinbart.

13.3) Die UCDplus GmbH behält sich jedoch das Recht vor, Klagen auch am Firmensitz des Auftraggebers einzureichen.

14.) Schlussbestimmungen

14.1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzung von Verträgen bedürfen immer der Schriftform.

14.2) Werden von Seiten der UCDplus GmbH Vertragserweiterungen oder Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt, so gelten diese von beiden akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.

14.3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

14.4) Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der UCDplus GmbH regeln sich ausschließlich nach den Regeln der Vertragsparteien von in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

Stand: 1. Januar 2010